Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen
der ACON Energie Management GmbH
für Bezugs- und Betriebsmanagement (Stand: 05/2018)
1. Geltungsbereich
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Geschäfts- und Leistungsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen werden nur insoweit verbindlich, als wir sie schriftlich anerkennen. Telefonische oder fernschriftliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Einzelvertragliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht.
2. Auftrag und Angebotsunterlagen
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von drei Wochen annehmen.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Leistungsfrist
3.1 Eine vertraglich vereinbarte Frist zur Erbringung der Leistung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Vertragspartner gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
3.2 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistungsbereitschaft mitgeteilt ist und die Leistung bis zum Ablauf der Leistungsfrist üblicherweise auch erbracht werden kann.
3.3 Die Leistungsfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, die Verzögerung in der Anlieferung von Materialien und Rohstoffen, Energiemangel sowie staatliche Maßnahmen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungsfähigkeit einen erheblichen Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei Lieferanten oder sonstigen Subunternehmern eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Vertragspartner in wichtigen Fällen unverzüglich mit.
3.4 Das Recht zur Erbringung von Teilleistungen innerhalb der Leistungsfrist behalten wir uns ausdrücklich vor, soweit sich daraus Nachteile für den Vertragspartner nicht ergeben.
4. Leistungsumfang
4.1 Der Leistungsumfang wird durch die Vereinbarung bzw. die Auftragsbestätigung bestimmt.
4.2 Wenn keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, behalten wir uns Änderungen des Umfangs und der Art der Leistungen während der Leistungsfrist vor, soweit diese auf die Verbesserung der Technik oder Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen und dem Vertragspartner zumutbar sind sowie der Leistungsgegenstand nicht wesentlich verändert wird.
5. Auslandsleistungen
Vereinbarungen über Leistungen im Ausland unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6. Annullierungskosten
Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so entsteht, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 25 % des vereinbarten Entgelts als Entschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
7.2 Mängelansprüche bei der Lieferung von Waren an Unternehmer setzen voraus, dass der Geschäftspartner seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachge- kommen ist. Mängelansprüche bei der Lieferung von Waren an private Endverbraucher setzen voraus, dass uns der Vertragspartner offenkundige Mängel binnen eines Jahres ab Kenntnis des Mangels schriftlich anzeigt; für nicht offenkundige Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7.3 Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.4 Bei der Lieferung von Waren an Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
8. Gefahrübergang
Wird der Versand von Ware auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.
9. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Ware
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Zahlung vor.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungs- oder Annahmeverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz für etwaige Mehraufwendungen zu verlangen.
9.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die den Verbraucherdarlehensvertrag betreffenden Bestimmungen Anwendung finden oder dies schriftlich von uns erklärt wird.
9.4 Im unternehmerischen Verkehr sowie gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der Vertragspartner ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Vertragspartner aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Vertragspartner die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) über die Abtretung in Kenntnis setzt.
9.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
9.6 Werden die Waren mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Vertragspartner verwahrt das Miteigentum für uns.
9.7 Der Vertragspartner darf die von uns gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Vertragspartner uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
9.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Das Leistungsentgelt wird mit Leistungserbringung fällig. Der Tag der Leistung gilt gleichzeitig als Rechnungs- datum und ist für die Berechnung etwaig eingeräumter Zahlungsfristen maßgeblich.
10.2 Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
10.3 Verzugszinsen berechnen wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.
10.4 Wird dem Vertragspartner eine zweite Zahlungserinnerung zugesandt, sind wir berechtigt, dafür eine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben. Die Mahngebühr entsteht, sobald das Mahnschreiben zur Post gegeben wird. Uns bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen.
10.5 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener Gegenansprüche des Vertragspartners nicht statthaft. Im Übrigen ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn seine Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese von uns bestritten oder uns gegenüber nicht rechtskräftig festgestellt sind.
11. Haftung
11.1 Wir haften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für durch unsere Inhaber, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur, soweit diese auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Falle haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Im unternehmerischen Verkehr ist unsere Ersatzpflicht für Schäden auf den von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern vorhersehbaren Schaden beschränkt. Des Weiteren ist die Ersatzpflicht bei Vermögens- und Sachschäden im Einzelfall auf den Höchstbetrag der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Dieser beträgt derzeit EUR 2 Mio. pro Schadensfall. Darüber hinaus besteht eine Ersatzpflicht lediglich dann, wenn ein den genannten Betrag übersteigender Versicherungsschutz besteht. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns sowie bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Falle haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Lehnen wir oder unsere Versicherungsgesellschaft eine Schadensregulierung ab, so erlischt der Ersatzanspruch, wenn er nicht binnen drei Monaten gerichtlich geltend gemacht wird und der Vertragspartner auf diese Rechtsfolge in Textform hingewiesen worden ist. Dies gilt nicht für Ersatzansprüche wegen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
11.4 Beruht unsere Haftung gegenüber Dritten auch auf einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten seitens unseres Vertragspartners, so stellt der Vertragspartner uns insoweit von der Haftung frei.
11.5 Ist der Vertragspartner Inhaber bzw. Betreiber von Heiz- und Tankanlagen, liegt die Haftung gemäß § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes beim Vertragspartner als Inhaber bzw. Betreiber der Heiz- und Tankanlage. Ein Rückgriff auf uns ist – soweit nicht grobes Verschulden vorliegt – ausgeschlossen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter werden wir vom Vertragspartner freigehalten.
11.6 Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen und Gewissen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Für Informationen, die nicht auf eigenen Erfahrungen beruhen, übernehmen wir keine Haftung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist die Lieferstelle. Erfüllungsort für Zahlungen oder die sonstigen Leistungen ist Berlin, soweit dies zulässig ist.
12.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Berlin.
13. Information gemäß DS-GVO
Im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Vertragspartnern können personenbezogene Daten an ausliefernde Stellen oder an Subunternehmer der Auftragnehmerin weitergegeben, verarbeitet und gespeichert werden. Dies erfolgt ausschließlich zu Zwecken und im Rahmen der Vertragserfüllung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Im Übrigen, soweit ein Fall der Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) oder ein Fall der gemeinsamen Datenverantwortlichkeit (Art. 26 DS-GVO) vorliegt, treffen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung.
14. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
14.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
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Tel. +49 30 406 075-0
Fax +49 30 406 075-10
E-Mail: info[at]acon-energie.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
14.3 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per Post, Telefax oder E-Mail zurück an
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier): Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.